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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Gehören Sie zu den Leuten, auf deren 14. Geburtstag (Beginn der Strafmündigkeit) die Polizei schon seit Jahren wartet, um Sie endlich von der Straße zu holen? Oder haben Sie zum ersten Mal und ganz unerwartet Ärger mit der Polizei? Sind Sie vorübergehend in „schlechte Gesellschaft" geraten? Haben familiäre und allgemeine soziale Probleme sich jetzt auch einmal strafrechtlich ausgewirkt?

Seit mehreren Jahren betreue ich ehrenamtlich junge Gefangene in der JVA Wiesbaden. Ich kenne die üblichen Biographien von jungen Häftlingen. Ich kenne aber auch Biographien von jungen Menschen, bei denen Jugendarrest und Jugendstrafe vermieden werden konnten, weil rechtzeitig alternative Interventionsformen in den Entscheidungsprozess eingeführt wurden. Und ich kenne Fälle, in denen eine drohende Sanktionierung mit dem Hinweis auf stabilisierende persönliche Faktoren ganz abgewendet werden konnte. Als zertifizierte Erstellerin kriminologischer Prognosegutachten nach der Methode der idealtypisch vergleichenden Einzelfallanalyse (www.mivea.de) kann ich die unterschiedlichen Konstellationen notwendiger oder verzichtbarer Intervention im Jugendstrafverfahren voneinander abgrenzen und diese Unterscheidung auch argumentativ vertreten. Meine persönliche Lebenserfahrung verspricht eine verständnisvolle und für den Betroffenen verstehbare Zusammenarbeit gerade auch mit jungen Menschen. Oft lassen sich schon im Ermittlungsverfahren Weichen stellen, die über die Rechtsfolgen anlässlich der Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entscheiden.

 

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