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Ist Ihnen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ein Fehler passiert, für den Sie strafrechtlich oder nach dem Recht der Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden? Sind Sie in eine körperliche oder verbale Auseinandersetzung geraten? Hat man Drogen bei Ihnen gefunden? Werden Sie - zu Recht oder Unrecht - einer strafbaren Handlung bezichtigt? Sollen Sie in die Gen-Datei aufgenommen werden?
In all diesen und ähnlichen Fällen können Sie die Hilfe einer versierten Fachfrau in Anspruch nehmen. Das gilt für das gesamte Strafverfahren, vom Ermittlungsverfahren bis zum Ende der Strafvollstreckung. Als Ihre Verteidigerin/Interessenvertreterin stehe ich einseitig auf Ihrer Seite. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen. Unabhängig von der Berechtigung eines Schuldvorwurfes setze ich mich dafür ein, dass Ihre prozessualen Rechte gewahrt werden und Tatsachenvorträge und Anträge zu Ihren Gunsten Eingang in das Verfahren finden. Mit Engagement und Überzeugungskraft setze ich mich dafür ein, dass das Verfahren für Sie möglichst glimpflich ausgeht, bzw. wenn Sie Opfer sind, dass Ihre Interessen zur Geltung kommen.
Vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch – nach Möglichkeit, bevor Sie sich bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Sache äußern.!!!