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Nicht-Eingreifen von Passanten bei Gewalttaten: Strafbare unterlassene Hilfeleistung?
Geschrieben von Rechtsanwältin Michaela Apel   
22. Februar 2011 um 16:00
Nicht-Eingreifen von Passanten bei Gewalttaten: Strafbare unterlassene Hilfeleistung?

Am 12.02.11 wurde in einem Berliner U-Bahnhof ein Handwerker von 4 jugendlichen Tätern dergestalt zusammengeschlagen, dass er noch heute (eine Woche später) im Koma liegt. Dieser Vorfall ist für den Weißen Ring und unterschiedliche Medien Anlass, mehr Zivilcourage von Bürgern zu verlangen. Vorwurfsvoll wird berichtet, es sei nur ein einzelner Notruf aus dem U-Bahnhof abgesetzt worden. Mehrere Passanten hätten den Vorfall zwar mitbekommen, aber keine Hilfe geleistet. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die untätigen Zuschauer wegen Unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich verantwortlich sein könnten.

§ 323c StGB bedroht denjenigen, der in Unglücksfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm zuzumuten ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Delikt kann nur vorsätzlich begangen werden. Das bedeutet: Eine etwaige Strafbarkeit von untätigen Passanten hängt davon ab, ob sowohl die Gefahrsituation als auch die Notwendigkeit Hilfe zu leisten als auch die eigene Hilfsmöglichkeit erkannt worden ist.

An der Erkenntnis der Gefahrsituation dürfte angesichts des auf den Überwachungsvideos erfassten Vorganges für die umstehenden Passanten kein Zweifel bestanden haben: Die Schläge und Tritte sind eindeutig als solche zu erkennen. Bei Täter und Opfer handelt es sich offensichtlich nicht um eine zusammengehörige Gruppe, so dass man die Situation nicht mit rüden Späßen unter Freunden verwechseln konnte. Schon die einzelnen Videosequenzen lassen die unterschiedlichen Gefahrmomente erkennen. Die Erkenntnis einer Gefahr beruht also nicht auf der ja erst nachträglich vorgenommenen Zusammenstellung mehrere Videosequenzen.

Was aber ist mit den anderen Tatbestandsmerkmalen der Unterlassenen Hilfeleistung, auf welche sich der Vorsatz beziehen müsste? Was ist mit der Erkenntnis der Notwendigkeit Hilfe zu leisten? Was mit der Erkenntnis der eigenen Hilfsmöglichkeit?

Ein persönliches Eingreifen ist nicht zumutbar. Das weiß man spätestens seit dem Tod von Dominik Brunner, der sein Einschreiten 2009 an einer Münchner S-Bahn-Station mit dem Leben bezahlt hat. Wie also hätte wirksame Hilfe aussehen sollen? Natürlich hätten noch mehr Passanten als nur ein einziger einen Notruf absetzen können. Hätte das geholfen? Notrufe werden doch nicht schneller bearbeitet, wenn mehrere Anrufe eingehen, als wenn "nur" einer anruft.

Dazu kommt, dass der Bereich, in welchem der Vorfall geschehen ist, kameraüberwacht ist. Wie so viele U-Bahn-Stationen. Ein Passant, der sich in einem kameraüberwachten Bereich aufhält, wird nicht davon ausgehen, dass er durch einen Notruf den Rettungsdiensten etwas Neues mitteilt. Alles, was ein Notruf-Anrufer mitteilen kann, kann auch derjenige sehen, den man vor den Video-Monitoren vermutet, auf denen die Kamerabilder auflaufen. Nur dass vor den Video-Monitoren offenbar niemand sitzt. Vielleicht sollte man als Bürger zur Kenntnis nehmen und sich entsprechend darauf einstellen, dass die Videoüberwachung von U-Bahn-Stationen allenfalls für die nachträgliche Strafverfolgung etwas bringt. Mangels Überwachung der Monitore, auf denen die Bilder der zahlreichen Kameras ankommen, sind die Videokameras zur Gefahrenabwehr in den Fällen sinnloser, hirnloser Brutalitäten völlig ineffektiv.

Bei Prüfung des Vorwurfs der Unterlassenen Hilfeleistung ist also schon fraglich, ob die Passanten die Notwendigkeit der eigenen Hilfeleistung erkannt haben.

Noch fraglicher ist die Erkenntnis der eigenen Hilfsmöglichkeiten. Wenn mehrere eine Gefahr/einen Unglücksfall wahrnehmen, stellt sich die Frage, wer von mehreren Anwesenden sich zur Handlung veranlasst sieht. "Warum soll grade ich eingreifen? Ich weiß ja nicht mal, wie das geht.", "Der große kräftige Kerl da drüben soll eingreifen, der ist viel stärker als ich." oder "Die junge Frau soll eingreifen. Das deeskaliert die Situation. Wenn ich eingreife, eskaliert sie vielleicht." Das sind Überlegungen, die man nicht ohne Weiteres von der Hand weisen kann. Mit Feigheit hat das nicht unbedingt zu tun. Der Vorwurf der Feigheit und die Spekulation über eine Strafbarkeit wegen Unterlassener Hilfeleistung verscheucht aber potentielle Zeugen.

Hilfreich ist statt dessen die Aufklärung der Bevölkerung über Erfolg versprechende Interventionen. Diese Aufklärung wird z.B. geleistet über das Programm "Gewalt - Sehen - Helfen", welches in Wiesbaden in Zusammenarbeit mit der VHS und in anderen Städten entsprechende Tagesseminare anbietet. Die Teilnehmer an den Tagesseminaren investieren ihre Freizeit. Sie sollten nicht auch noch Geld investieren müssen, um in Zivilcourage geschult zu werden. Wer also Sinnvolles zur Stärkung von Zivilcourage beitragen will, kann für solche Kurse spenden bzw. solche Kurse finanzieren. Das hilft eher als der Ruf nach Bestrafung von Passanten, die unverschuldet in eine Situation geraten sind, in der sie nicht wussten, wie sie sich verhalten sollten.

Zivilcourage fördert man nicht, indem man Passanten mit strafrechtlicher Verfolgung droht, sondern indem man Bürger im effektiven Eingreifen schult. Videokameras können Passanten von der Übernahme von Verantwortung abhalten. Videokameras sind zur Gefahrenabwehr nur sehr eingeschränkt geeignet.
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