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Konsensuale Konfliktbeilegung |
Bedrückt Sie ein Streit mit jemandem, mit dem Sie eigentlich nicht streiten wollen? Zeichnen sich rechtliche Probleme ab, bei denen Sie lieber auf einvernehmliche Lösungen als auf Streit setzen? Wollen Sie Ihre Interessen wahrnehmen, ohne von Anfang an auf Konfrontation zu setzen?
Auch widerstreitende Interessen müssen nicht notwendig zu Streit führen. Mit gegenseitigem Verständnis und Kompromissbereitschaft können viele Konflikte gelöst werden, ohne dass es einen Verlierer gibt. Einvernehmliche Problemlösungen sind oft schneller und preisgünstiger zu erlangen und dennoch befriedigender als gerichtlich erstrittene Lösungen. Sie bieten außerdem den Vorteil, dass man dem Gegenüber auch nach Konfliktbeilegung noch in die Augen schauen kann. Gerade wenn die Beziehung zum Kontrahenten in der einen oder anderen Art fortbesteht (gleiches soziales Umfeld, fortdauernde Geschäftsbeziehungen o.ä.), ist es angenehm, ein Problem einvernehmlich aus der Welt geschafft zu haben und nicht durch juristische Grabenkämpfe die zwischenmenschliche Beziehung dauerhaft vergiftet zu haben.
In Abgrenzung zum klassischen Mediator*, der den Konfliktparteien gegenüber neutral ist, sehe ich die Möglichkeit konsensualer Konfliktbeilegung auch im Rahmen einseitiger Interessenvertretung. Sollte eine einvernehmliche Problemlösung scheitern, bin ich selbstverständlich auch dazu bereit und in der Lage, Ihre Interessen im Konflikt zu verteidigen!
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – gerne auch schon, bevor ein Konflikt sich zum Streit ausgewachsen hat. Fundierte Beratung kann Streit vermeiden.
*Hierfür empfehle ich Ihnen meine Kollegin und Mediatorin in Bürogemeinschaft, Frau Leonore Mosberger, Familienrichterin a.D.
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